
Sie sind unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten, tragen eine Verletzung oder einen Fahrzeugschaden davon – und die gegnerische Versicherung meldet sich kaum, rechnet Ihre Forderung klein oder bestreitet Ihre Ansprüche? Als Rechtsanwalt für Verkehrsunfall vertritt Sie Trefalt & Walch in Feldkirch (Vorarlberg) auf der zivilrechtlichen Seite: Es geht um Schadenersatz, Schmerzengeld und Verdienstentgang gegenüber dem Unfallgegner und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung. Wir ordnen Ihre Lage ein, sichern die entscheidenden Nachweise und setzen Ihre Ansprüche strukturiert durch. So gehen wir vor – ruhig im Ton, konsequent in der Umsetzung.
Ihr Nutzen
Der Kernnutzen ist klar: Wir prüfen Ihre Ansprüche gegen Unfallgegner und Haftpflichtversicherung, bereiten sie belegt auf und setzen sie durch – außergerichtlich oder, wenn nötig, vor Gericht. Versicherungen kalkulieren Standardangebote häufig knapp. Eine anwaltliche Aufbereitung stellt sicher, dass alle Schadenpositionen vollständig erfasst werden.
Was wir für Sie übernehmen:
Ob als Anwalt für Verkehrsunfall in der außergerichtlichen Regulierung oder als Unfall-Anwalt im Prozess: Wir ordnen die Lage ein und zeigen Ihnen konkrete Handlungsoptionen. Der erste Schritt ist eine strukturierte Ersteinschätzung Ihres Falls.
KIAnsprüche
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall stehen Ihnen in Österreich verschiedene Ansprüche zu. Wir reißen die wichtigsten Positionen hier an – die Details vertiefen wir in eigenen Beiträgen.
Wer an seinem Körper verletzt wird, hat nach § 1325 ABGB Anspruch auf ein angemessenes Schmerzengeld – als Ausgleich für körperliche und seelische Beeinträchtigungen. Die Bemessung orientiert sich an den erlittenen Schmerzperioden (leicht, mittel, schwer) und dem Gesamtbild; einen gesetzlichen Fixbetrag gibt es nicht. Auch psychische Unfallfolgen mit Krankheitswert können erfasst sein. Die konkrete Berechnung im Detail lesen Sie unter Schmerzengeld nach Verkehrsunfall berechnen; die allgemeinen Grundlagen finden Sie unter Schmerzengeld in Österreich – Grundlagen.
§ 1325 ABGB nennt ausdrücklich die Heilungskosten. Dazu zählen Behandlungs-, Therapie- und Medikamentenkosten sowie Fahrten zu Arzt und Therapie. Hinzu kommen Nebenansprüche wie der Haushaltsführungsschaden (wenn Sie den Haushalt unfallbedingt nicht mehr wie zuvor führen können) und Pflegekosten.
Fällt Ihr Einkommen unfallbedingt aus, ersetzt Ihnen der Schädiger nach § 1325 ABGB den entgangenen Verdienst; bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit auch den künftig entgehenden Verdienst. Besonders bei Selbständigen und Akademiker:innen ist die Berechnung anspruchsvoll – variable Boni, ein möglicher Karriereknick oder Auftragsausfälle müssen sauber belegt werden (etwa durch Einkommensnachweise, Buchhaltung, Auftragslage). Genau hier entscheidet die Aufbereitung über die Höhe des Verkehrsunfall-Schadenersatzes.
Am Fahrzeug ersetzt die Haftpflicht typischerweise Reparaturkosten oder – bei wirtschaftlichem Totalschaden – die Wiederbeschaffung, dazu die merkantile Wertminderung, Mietwagen- bzw. Nutzungsausfallkosten und Nebenkosten. Die einzelnen Positionen erläutern wir unter Schadenersatzansprüche nach Verkehrsunfall im Detail.
Haftung
Wer nach einem Unfall zahlen muss, ergibt sich in Österreich aus zwei Haftungssträngen:
Auch Radfahrer:innen und Fußgänger:innen sind über die Halterhaftung nach dem EKHG anspruchsberechtigt.
Hinweis: OGH-Entscheidungen und Quellen wie das RIS dienen der Orientierung. Eine 1:1-Übertragung auf Ihren Einzelfall ist damit nicht verbunden.
Durchsetzung
Der Weg zur Regulierung folgt einer klaren Logik: Schadensmeldung → Forderung mit Nachweisen → Verhandlung → Vergleich oder Klage. Entscheidend ist, was sich nachweisen lässt – und wie wir es aufbereiten.
Typische Muster auf der Gegenseite kennen wir:
Dem begegnen wir mit einer vollständigen, belegten Forderungsaufstellung und – wo nötig – mit Gutachten. Zur Klärung technischer und medizinischer Fragen bindet die Kanzlei ihr Netzwerk aus Sachverständigen, Medizinern und Technikern ein, um die Beweislast tragfähig zu stützen.
KIVorsicht bei der Abfindungserklärung. Eine vorschnell unterschriebene Abfindung kann bedeuten, dass Sie auf Spätfolgen sitzen bleiben. Lassen Sie eine solche Erklärung prüfen, bevor Sie unterschreiben. Wer die Haftpflicht durchsetzen will, sollte hier keine unumkehrbaren Schritte setzen.
Unsicher, ob ein Angebot der Versicherung fair ist? Wir prüfen Ihre Unterlagen und sagen Ihnen, was realistisch durchsetzbar ist.
Zuständigkeit
Diese Seite betrifft die zivilrechtliche Vertretung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Geht es dagegen um Verwaltungs- oder Verwaltungsstrafverfahren – etwa Strafverfügung, Führerscheinentzug oder Lenkerauskunft –, finden Sie die passende Anlaufstelle unter Verwaltungs- und Strafverfahren im Verkehrsrecht.
| Ihr Anliegen | Richtige Seite |
|---|---|
| Schadenersatz, Schmerzengeld, Verdienstentgang | Diese Seite (Verkehrsunfall) |
| Strafverfügung, Führerschein, Lenkererhebung | Verkehrsrecht |
Kosten
Bei einem unverschuldeten Unfall werden die notwendigen und zweckmäßigen Kosten der Rechtsverfolgung regelmäßig gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend gemacht. Ob und in welchem Umfang diese Kosten ersetzt werden, hängt vom Einzelfall ab – etwa davon, ob sie vorprozessual oder im Prozess anfallen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, klären wir vorab die Deckungszusage.
Das Prozesskostenrisiko ordnen wir transparent ein, bevor Sie entscheiden. Auch bei scheinbar leichteren Verletzungen kann sich eine Prüfung lohnen – etwa wenn Dauerfolgen nicht auszuschließen sind. Wir sagen Ihnen klar, was realistisch ist – und was nicht.
Fristen
Schadenersatzansprüche verjähren in Österreich grundsätzlich in drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger (§ 1489 ABGB). Bei Dauer- oder Spätfolgen, deren Entwicklung noch offen ist, sollte rechtzeitig auch an die Feststellung der Haftung für künftige Schäden gedacht werden. Weil die Beweislage mit der Zeit schwächer wird und Fristen laufen, ist eine frühe Prüfung entscheidend.
FAQ
Nicht in jedem Fall. Bei reinen Bagatell-Sachschäden mit klarer Haftung ist eine anwaltliche Vertretung oft nicht zwingend. Sobald aber ein Personenschaden vorliegt, über die Haftungsquote gestritten wird oder die Versicherung zögert bzw. kürzt, ist eine Prüfung meist sinnvoll. Eine erste Einschätzung schafft Klarheit, bevor Sie sich festlegen.
Bei einem unverschuldeten Unfall werden die notwendigen und zweckmäßigen Kosten der Rechtsverfolgung regelmäßig gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend gemacht; ob und in welchem Umfang sie ersetzt werden, ist eine Frage des Einzelfalls. Besteht daneben eine Rechtsschutzversicherung, klären wir die Deckung vorab. So wissen Sie früh, welches Kostenrisiko tatsächlich bei Ihnen bleibt.
Machen Sie Ihre Ansprüche vollständig und belegt geltend und unterschreiben Sie keine voreilige Abfindung. Wir stellen die Forderung strukturiert auf, untermauern strittige Positionen mit Gutachten und beschreiten – sofern nötig – den Gerichtsweg.
Eine Abfindungserklärung erschwert Nachforderungen erheblich. Je nach Umständen – etwa Irrtum oder nicht vorhersehbare Spätfolgen – kann sie dennoch angreifbar sein. Das ist eine Frage des Einzelfalls, die wir anhand des konkreten Wortlauts und Ihrer Situation prüfen.
Ja. Sowohl über die Gefährdungshaftung nach EKHG als auch im Rahmen der Verschuldenshaftung sind Radfahrer:innen und Fußgänger:innen anspruchsberechtigt – grundsätzlich auch ohne Verschuldensnachweis gegen den Gegner. Ein eigenes Mitverschulden kann die Quote beeinflussen.
Ersteinschätzung
Sie wissen jetzt, worum es geht – der nächste Schritt ist eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls. Wir ordnen Ihre Situation ein, benennen die realistischen Optionen und zeigen, welche Schritte wir als Nächstes setzen.

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Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich ist stets der konkrete Sachverhalt; für eine verbindliche Einschätzung kontaktieren Sie uns bitte direkt.

Fachlich verantwortet von MMag. Johannes Walch, Rechtsanwalt bei Trefalt und Walch Rechtsanwälte GmbH in Feldkirch (Vorarlberg), Schwerpunkt Verkehrsunfall- und Schadenersatzrecht. Mehr zum Team: Zum Team. Mandantenbewertung: 5,0.