Scheidungsanwalt in Feldkirch (Vorarlberg):
Scheidungsrecht mit Klarheit, Struktur und Strategie
Eine Scheidung verändert vieles – finanziell, familiär und persönlich. Entscheidend ist, dass Sie früh einen klaren Überblick über Ihre Rechte, Pflichten und Handlungsoptionen bekommen.
Trefalt & Walch Rechtsanwälte in Feldkirch begleiten Sie durch das gesamte Scheidungsverfahren: von der ersten Einordnung Ihrer Situation über Verhandlung und Vereinbarungsentwurf bis zur gerichtlichen Vertretung. Ob Unterhalt, Obsorge, Vermögensaufteilung oder Ehewohnung: Wir ordnen die Lage ein, sichern relevante Fakten und entwickeln eine Strategie, die zu Ihrer Situation passt. Einvernehmlich, wenn möglich. Konsequent, wenn nötig.
- ✓Rechtliche Einordnung Ihrer Situation und realistische Einschätzung der Optionen
- ✓Einen strukturierten Fahrplan: Schritte, Unterlagen, Fristen
- ✓Entwurf und Verhandlung von Vereinbarungen (Scheidungsfolgenvereinbarung, Obsorge, Unterhalt)
- ✓Gerichtliche Vertretung, wenn keine außergerichtliche Lösung tragfähig ist
Auf einen Blick: Wann ein Anwalt im Scheidungsrecht besonders wichtig ist
Nicht jede Trennung erfordert sofort anwaltliche Vertretung. In vielen Fällen ist sie aber der entscheidende Unterschied zwischen einer tragfähigen Lösung und einer, die Sie langfristig belastet.
Typische Situationen
Minderjährige Kinder
Obsorge, Kontaktrecht und Kindesunterhalt müssen geregelt werden. Vor einer einvernehmlichen Scheidung ist zudem eine verpflichtende Elternberatung (§ 95 Abs. 1a AußStrG) nachzuweisen.
Streit über Unterhalt
Ehegatten- oder Kindesunterhalt hängt von Einkommen, Betreuungsleistung und Sonderbedarf ab – unvollständige Nachweise führen häufig zu Fehlentscheidungen.
Vermögen und Schulden
Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, gemeinsame Kredite und Sparguthaben erfordern eine saubere Dokumentation und Bewertung.
Ehewohnung und Hausrat
Wer bleibt, wer geht, welche Nutzungsregelung greift – das braucht klare Vereinbarungen oder gerichtliche Klärung.
Gewalt oder akuter Schutzbedarf
Einstweilige Verfügungen und Schutzmaßnahmen müssen schnell und rechtssicher beantragt werden.
Internationale Bezüge
Unterschiedliche Wohnsitze oder Staatsangehörigkeiten werfen Zuständigkeits- und Rechtsanwendungsfragen auf.
Was Sie von uns bekommen
- ✓Rechtliche Einordnung Ihrer Situation und realistische Einschätzung der Optionen
- ✓Einen strukturierten Fahrplan: Schritte, Unterlagen, Fristen
- ✓Entwurf und Verhandlung von Vereinbarungen (Scheidungsfolgenvereinbarung, Obsorge, Unterhalt)
- ✓Gerichtliche Vertretung, wenn keine außergerichtliche Lösung tragfähig ist
Einvernehmliche oder strittige Scheidung: Was ist der Unterschied – und was bedeutet das für Ihre Strategie?
Die Frage, ob eine Scheidung einvernehmlich oder strittig abläuft, bestimmt Kosten, Dauer und Handlungsspielraum. Beide Wege haben klare Voraussetzungen – und beide erfordern eine durchdachte Vorbereitung.
Einvernehmliche Scheidung
Eine einvernehmliche Scheidung nach § 55a EheG setzt voraus, dass die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens sechs Monaten aufgehoben ist, beide Seiten die unheilbare Zerrüttung anerkennen und sich über die wesentlichen Scheidungsfolgen einigen. Diese Einigung wird in einer schriftlichen Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten, die Regelungen zu Kindern (Obsorge, Kontaktrecht, Unterhalt), Ehegattenunterhalt und Vermögensaufteilung umfasst.
Der Vorteil: planbare Abläufe, geringere Gerichtsgebühren und in der Regel ein einziger Verhandlungstermin. Entscheidend ist, dass die Vereinbarung vollständig und rechtlich belastbar formuliert wird – Lücken rächen sich später.
Strittige Scheidung
Wenn keine Einigung möglich ist, führt der Weg über eine Scheidungsklage beim Bezirksgericht. Häufigste Grundlage ist die Verschuldensscheidung nach § 49 EheG: Eine schwere Eheverfehlung muss die Ehe schuldhaft so tief zerrüttet haben, dass eine Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft nicht mehr erwartet werden kann. Alternativ ist nach drei Jahren Trennung eine Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft (§ 55 EheG) möglich.
Was dann zählt: Belege, Timing und eine gerichtsfeste Argumentation. Wir sichern Ihre Position, begrenzen Risiken und setzen die notwendigen Verfahrensschritte konsequent.
So läuft ein Scheidungsverfahren in Österreich typischerweise ab
Ablauf in 5 Schritten
Erstes Lagebild
Wir erfassen Ihre Trennungssituation – Kinder, Vermögen, Wohnsituation, Dringlichkeiten – und ordnen sie rechtlich ein.
Unterlagen und Fakten klären
Einkommensnachweise, Vermögensstände, Kreditverträge, Betreuungssituation – alles, was für Unterhalt, Aufteilung und Obsorge relevant ist.
Verhandlung und Vereinbarung
Wenn eine Einigung möglich ist, entwerfen wir die Scheidungsfolgenvereinbarung und verhandeln offene Punkte mit der Gegenseite.
Einbringung beim Gericht
Gemeinsamer Antrag (einvernehmlich) oder Scheidungsklage (strittig), inklusive aller erforderlichen Unterlagen und Anträge.
Beschluss oder Urteil und Umsetzung
Nach der gerichtlichen Entscheidung begleiten wir die Umsetzung – Zahlungen, Übergaben, grundbücherliche Durchführung, nötige Anpassungen.
Zuständigkeit und Ort
Zuständig ist grundsätzlich das Bezirksgericht am letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten. Für Mandanten im Raum Feldkirch ist das häufig das Bezirksgericht Feldkirch. Wir vertreten Sie in Vorarlberg und bei Bedarf vor Gerichten in ganz Österreich.
Unterlagen und Vorbereitung: Was Sie zum Erstgespräch sinnvollerweise mitbringen
Je besser die Unterlagen vorbereitet sind, desto schneller können wir Ihre Situation einordnen und einen konkreten Fahrplan entwickeln. Vollständigkeit spart Zeit – und damit Kosten.
Dokumenten-Checkliste
- ✓Personaldokumente und Heiratsurkunde
- ✓Meldebestätigungen (wenn Wohnsitze relevant sind)
- ✓Einkommensnachweise: Lohnzettel, Jahreslohnzettel, Steuerbescheide, bei Selbstständigen Jahresabschlüsse
- ✓Übersicht über Vermögen und Schulden: Kontoauszüge, Sparverträge, Kreditverträge, Leasingvereinbarungen
- ✓Unterlagen zu Immobilien: Grundbuchauszug, Kreditvertrag, Bewertungsunterlagen
- ✓Unternehmensunterlagen (falls ein Unternehmen oder Unternehmensanteile betroffen sind)
- ✓Kinderbezogene Unterlagen: aktuelles Betreuungsmodell, laufende Kosten, besondere Bedürfnisse
Vorbereitung in 3 Fragen
Was ist kurzfristig dringend? Wohnsituation, finanzielle Absicherung, Kinderbetreuung?
Welche Lösung wäre tragfähig – und was ist nicht verhandelbar?
Was lässt sich belegen? Einkommen, Vermögensverschiebungen, Betreuungsleistungen, Vereinbarungen?
Kosten: Womit Sie bei Scheidung und anwaltlicher Vertretung rechnen sollten
Pauschale Kostenangaben sind im Scheidungsrecht wenig hilfreich – die tatsächlichen Kosten hängen stark vom Einzelfall ab. Was wir Ihnen bieten: Transparenz von Anfang an.
Wovon Kosten typischerweise abhängen
Art der Scheidung
Bei einer einvernehmlichen Scheidung fallen Gerichtsgebühren von derzeit 768 € an (Antrag 384 € + Vergleich 384 €). Bei Immobilienregelungen beträgt die Vergleichsgebühr 576 €. Eine strittige Scheidung beginnt mit 410 € Klagegebühr – der Gesamtaufwand ist hier deutlich höher.
Umfang der Streitpunkte
Jede zusätzliche Frage – Obsorge, Unterhalt, Vermögensaufteilung, Schuldenregelung – erhöht den Beratungs- und Verhandlungsaufwand.
Verfahrensverlauf
Ein Vergleich erfordert weniger Aufwand als ein mehrstufiges Gerichtsverfahren mit Beweisaufnahme und Sachverständigengutachten.
Transparenzprinzip
Wir besprechen den voraussichtlichen Kostenrahmen mit Ihnen, bevor wir tätig werden. Sie wissen vorab, wie abgerechnet wird und welchen Aufwand bestimmte Schritte erfordern. Eine strukturierte Vorbereitung Ihrerseits – insbesondere vollständige Unterlagen – reduziert den Aufwand spürbar.
Häufige Streitfelder im Scheidungsrecht – und was in der Praxis entscheidend ist
Kinder: Obsorge, Kontaktrecht
Nach einer Trennung bleibt die gemeinsame Obsorge grundsätzlich aufrecht (§ 179 ABGB). Entscheidend ist, in wessen Haushalt das Kind hauptsächlich betreut wird – und wie das Kontaktrecht ausgestaltet wird. Gerichte orientieren sich am Kindeswohl: Alltagstauglichkeit, Stabilität und die Bereitschaft beider Eltern zur Kooperation stehen im Mittelpunkt. Wir helfen Ihnen, ein praktikables Betreuungsmodell zu entwickeln und durchzusetzen.
Unterhalt (Kind und Ehegatte)
Kindesunterhalt wird in Österreich anhand von Prozentsätzen des Nettoeinkommens und altersabhängigen Regelbedarfssätzen berechnet. Ehegattenunterhalt hängt von der Scheidungsart, dem Verschuldensausspruch und der wirtschaftlichen Situation beider Seiten ab. Typische Fehler: unvollständige Einkommensdarstellung, fehlende Nachweise oder vorschnelle Vereinbarungen ohne Gesamtüberblick. Wir prüfen die Zahlen und sichern Ihre Ansprüche mit belastbaren Nachweisen ab. Ein Verzicht auf Unterhalt kann Auswirkungen auf die Berechtigung zum Bezug von Sozialleistungen haben. Mehr dazu: Familienrecht Anwalt
Vermögensaufteilung und Ehewohnung
Aufgeteilt werden eheliches Gebrauchsvermögen und eheliche Ersparnisse – nach Billigkeit, nicht nach einer starren 50/50-Regel. Eingebrachtes Vermögen, Erbschaften und Schenkungen Dritter sind grundsätzlich ausgenommen. Entscheidend sind Stichtage, vollständige Dokumentation und eine saubere Abgrenzung. Bei Immobilien und Unternehmensanteilen ist häufig eine fachkundige Bewertung notwendig. Wir koordinieren die Aufbereitung und – falls nötig – die Einbindung von Sachverständigen.
Unsere Arbeitsweise als Scheidungsanwälte: strukturiert, beweisorientiert, verhandlungsstark
So schaffen wir Klarheit
Wir ordnen den Sachverhalt, setzen Prioritäten und benennen Risiken offen. Unterlagen und Belege werden systematisch aufbereitet – damit Ihre Position auf nachweisbaren Fakten steht, nicht auf Behauptungen.
So sichern wir Ihre Position
Wir entwickeln eine Verhandlungsstrategie mit klarer Kommunikationslinie: sachlich, aber bestimmt. Wenn eine außergerichtliche Lösung tragfähig ist, verhandeln wir sie. Wenn nicht, setzen wir die nächsten Schritte konsequent – bis zur gerichtlichen Entscheidung.
FAQ zum Scheidungsrecht (Österreich)
Brauche ich für eine einvernehmliche Scheidung einen Anwalt?
Wie lange dauert eine Scheidung?
Was passiert, wenn der andere nicht kooperiert?
Was sollte ich direkt nach der Trennung vermeiden?
Region und Zuständigkeit: Feldkirch, Vorarlberg und Vertretung vor österreichischen Gerichten
Unsere Kanzlei hat ihren Sitz in Feldkirch. Wir vertreten Mandanten in Scheidungsverfahren in ganz Vorarlberg – im Raum Feldkirch, Bludenz, Dornbirn und darüber hinaus. Je nach Fallkonstellation übernehmen wir auch Mandate vor Gerichten in anderen Bundesländern. Im Erstgespräch klären wir die Zuständigkeit und die weiteren Schritte für Ihren konkreten Fall.
Kurzprofil Kanzlei und Vertrauenssignale
Warum Mandant:innen uns beauftragen
Spezialisierte Fallarbeit
Wir konzentrieren uns auf die Rechtsgebiete, in denen wir vertiefte Erfahrung haben – und bearbeiten Mandate mit der entsprechenden Sorgfalt.
Klare Risiko- und Kostenkommunikation
Sie wissen vorab, woran Sie sind – rechtlich und finanziell.
Diskretion und verlässliche Umsetzung
Vereinbarte Schritte setzen wir termintreu um. Was wir zusagen, halten wir ein.
Kontakt & nächster Schritt
Schildern Sie uns kurz Ihre Ausgangslage und was Sie erreichen möchten. Wir sagen Ihnen, welche Schritte sinnvoll sind und welche Unterlagen wir für eine erste Einschätzung benötigen. Die Rückmeldung erfolgt nach Verfügbarkeit – in der Regel zeitnah.
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