- Das Wichtigste in Kürze
- Typische Ablehnungsgründe der Unfallversicherung
- So reagieren Sie richtig nach einer Ablehnung
- Wichtige Fristen und Ihre Bedeutung
- Sonderregelungen: Worauf Sie achten sollten
- Praxisbeispiele: Wenn die Unfallversicherung nicht zahlt
- Tipps zur Beweissicherung und Gutachten
- Rechtsschutz und Unterstützungsmöglichkeiten
- Fazit: Ihre nächsten Schritte bei Leistungsverweigerung mit der Unfallversicherung
- Unfallversicherung zahlt nicht? Trefalt & Walch Rechtsanwälte helfen
Das Wichtigste in Kürze
- Eine private Unfallversicherung zahlt oft nicht, wenn vertragliche Ausschlüsse vorliegen oder gegen Obliegenheitspflichten verstoßen wurde.
- Weitere typische Ablehnungsgründe: Verneinung eines Unfallgeschehens, Vorerkrankungen, Alkoholeinfluss, Risikosport, zu spätes Melden des Unfalls.
- Oft kann bereits eine ungenaue Schadenmeldung die Leistungsdurchsetzung erheblich erschweren.
- Vermehrt ist die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche erforderlich.
Typische Ablehnungsgründe der Unfallversicherung
Häufig lehnen Versicherungen Leistungsansprüche ab, sofern ein Verdacht für eine Leistungsfreiheit vorliegt. Jeder Fall wird genau geprüft, manchmal auch allzu kritisch. Wer die gängigen Ablehnungsgründe kennt, kann sich besser wappnen:
1. Definition Unfallbegriff
- Damit ein Ereigniss als Unfall gilt, muss dieses plötzlich, von außen und unfreiwillig auf den Körper des Versicherten einwirken – dies definieren die vereinbarten Versicherungsbedingungen.
- Knifflig wird es oft bei Verletzungen, die ohne äußere Einwirkung passieren: Reißt zum Beispiel beim Springen die Achillessehne, zählt das häufig nicht – weil eben die „Einwirkung von außen“ fehlt.
2. Vorerkrankungen und Mitwirkung
- Zahlt die Versicherung nicht oder kürzt sie, steckt oft eine angeblich mitwirkende Vorerkrankung dahinter. Zum Beispiel: Osteoporose vergrößert den Schaden, sagt der Versicherer – das sei dann kein „reiner Unfall“.
- Die Beweislast für die Mitwirkung liegt allerdings zuerst bei der Versicherung. Wer die juristischen Spitzfindigkeiten zur Abwehr dieser Einwendungen kennt, steigert seine Chancen spürbar.
3. Alkoholeinfluss, Drogen und Risikosportarten
- Unfälle unter Einfluss von Alkohol (meist ab 0,8–1,1 Promille) oder Drogen sind in vielen Polizzen ausgeschlossen. Aber auch gegen diesen Einwand gibt es rechtliche Möglichkeiten.
- Auch mit Bungee-Jumping, Fallschirmspringen & Co bewegt man sich meist außerhalb des Versicherungsschutzes.
4. Obliegenheitsverletzung und verspätete Schadenmeldung
- Viele Verträge fordern: Unfälle sind sofort zu melden. Ärztliche Befunde, welche eine verbleibende Invalidität bestätigen, sind Anspruchsvoraussetzung.
- Wer das versäumt oder unvollständig macht, riskiert den Leistungsanspruch. Vorallem, wenn dadurch die Einschätzung des Leistungsumfangs der Versicherung beeinträchtigt wird.
5. Unvollständige oder falsche Angaben
- Kleine Fehler im Antrag oder lückenhafte Schilderungen im Schadensbericht reichen: Der Versicherer lehnt ab.
- Deshalb gilt: Wahrheitsgemäße Angaben sind unumgänglich!
So reagieren Sie richtig nach einer Ablehnung
Das Schreiben mit der Ablehnung ist im Briefkasten? Jetzt heißt es: kühlen Kopf bewahren und Schritt für Schritt vorgehen! So sichern Sie Ihre Rechte:
- Ablehnungsbegründung genau lesen: Prüfen Sie, worauf sich das Nein der Versicherung stützt. Wurde ein bestimmter Ablehnungsgrund angeführt?
- Fehlende Unterlagen nachreichen: Fordert die Versicherung weitere Unterlagen oder Informationen müssen Sie diese vollständig und zeitnah zur Verfügung stellen.
- Gegenargumente und Gutachten einbringen: Ziehen Sie notfalls einen unabhängigen Sachverständigen hinzu. Ein Gegen-Gutachten kann Türen öffnen.
- Frist nicht verpassen: Viele Unfallversicherungen beinhalten eine sogenannte Ausschlussfrist, welche häufig 15 Monate beträgt. Wird ein Unfall erst nach Ablauf dieser Frist gemeldet, sind die Ansprüche im Regelfall untergegangen.
- Rechtsanwalt hinzuziehen: Spezialisierte Rechtsanwälte wissen, worauf sie achten müssen und erhöhen Ihre Erfolgsaussichten.
- Klage: Versicherungen beauftragen häufig die gleichen Sachverständigen. Nicht selten gelangen gerichtlich bestellte Sachverständige zu merklich höheren Invaliditätseinschätzungen.
Tipp: Notieren Sie sich alle Fristen und halten Sie Ihre Korrespondenz mit der Versicherung vollständig fest!
Wichtige Fristen und Ihre Bedeutung
- 15-Monats-Frist: Wenn binnen dieser Frist keine Leistung aus dem Titel der Dauerinvalidität gestellt wird, gehen diese im Regelfall verloren.
- Kürzere Verjährungsfrist: Wenn die Versicherung „qualifiziert“ ablehnt, müssen die Ansprüche binnen 1 Jahr ab Ablehnung eingeklagt werden – der OGH hat kürzlich Bedenken zur Verfassungskonformität dieser Bestimmung geäußert.
Werden diese Fristen versäumt, nützt auch der beste Anspruch nichts mehr – setzen Sie rechtzeitig die nötigen Schritte!
Sonderregelungen: Worauf Sie achten sollten
Viele Versicherungsverträge enthalten unklare Klauseln oder besondere Ausschlüsse – und je risikoträchtiger Ihr Hobby, desto genauer sollten Sie hinschauen. Ein paar Punkte, die gerne übersehen werden:
- Einige Regeln betreffen Alkohol am Steuer, Risikosportarten oder bereits bekannte Erkrankungen. Hier lohnt ein kritischer Blick!
- Risikosportarten müssen gesondert mitversichert werden, beispielsweise Downhill-Radfahren.
Das sollten Sie im Auge behalten:
- Viele Ausschlüsse überschneiden sich und werden von Versicherern kombiniert genutzt.
- Ist die medizinische Ursache fraglich (Unfall oder Krankheit?), bremst das den Bearbeitungsprozess.
Praxisbeispiele: Wenn die Unfallversicherung nicht zahlt
- Achillessehnenriss ohne Fremdeinwirkung: Die Dauerinvalidität liegt vor, doch der Versicherer lehnt ab – kein äußerer Einfluss, kein Versicherungsschutz.
- Sturz mit Knochenbruch & Osteoporose: Ablehnung der Versicherung: Die Invalidität ist ausschließlich aufgrund der Vorerkrankung eingetreten. Der gerichtlich bestellte Sachverständige hat nach gezielter Befragung eine Mitwirkung verneint und Ansprüche zugesprochen.
- Alkoholisierter E-Scooter-Unfall: Trotz moderatem Promillewert erst abgelehnt – das Gutachten eines objektiven, vom Gericht bestellten Sachverständigen hat nach ausführlicher Erörterung durch die Kanzlei Trefalt und Walch unserem Standpunkt Folge gegeben.
- Sturz nach Schlaganfall: Schwieriger Fall – Unfall oder Folge einer Krankheit? Letztlich handelt es sich dabei stets um eine Einzelfallentscheidung.
Fazit aus der Praxis: Geben Sie sich nicht mit der ersten Antwort zufrieden! Die vielfältigen Bedingungen können schnell überfordern und Ausnahmen sind mannigfaltig. Spezialisierte Anwälte sind kaum verzichtbar – und setzen Sie sich für Ihre Ansprüche ein.
Tipps zur Beweissicherung und Gutachten
- Nach dem Unfall gleich ein eigenes Gedächtnisprotokoll anfertigen – Ihre Erinnerung ist jetzt frisch und detailliert.
- Zeugenangaben, Fotos und alle medizinischen Berichte (ambulant wie stationär) sichern.
- Bitten Sie Ihre Versicherung – am besten schriftlich – um Akten und bereits angefertigte Gutachten.
- Erwägen Sie, ein unabhängiges medizinisches Gutachten einzuholen – ein starker Trumpf, wenn es kritisch wird.
- Dokumentieren Sie jede Kommunikation mit dem Versicherer. Nichts geht verloren, alles ist nachvollziehbar.
Rechtsschutz und Unterstützungsmöglichkeiten
- Rechtsschutzversicherung: Prüfen Sie frühzeitig, ob in Ihrer Polizze der Baustein für Vertragsstreitigkeiten inkl Versicherungsstreitigkeiten beinhaltet.
- In Ausnahmefällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten für ein Privatgutachten.
Nutzen Sie professionelle Hilfe, die Versicherung Ihre Ansprüche ablehnt – das erhöht Ihre Chancen erheblich.
Fazit: Ihre nächsten Schritte bei Leistungsverweigerung mit der Unfallversicherung
Die erheblichen körperlichen Leiden beeinträchtigen erheblich. Wenn einen zusätzlich die eigene Unfallversicherung im Stich lässt oder hinhaltend agiert, ist das doppelt belastend. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass Sie sich damit abfinden müssen.
Bleiben Sie sachlich, sammeln Sie alle Unterlagen, dokumentieren Sie alles und holen Sie sich Unterstützung von Experten. Je genauer Sie wissen, was in Ihrem Vertrag enthalten ist – und je entschlossener Sie Ihre Rechte einfordern – desto größer Ihr Erfolg. Geben Sie nicht zu früh auf!
Unfallversicherung zahlt nicht? Trefalt und Walch Rechtsanwälte unterstützen Sie kompetent
Sie haben das Gefühl, dass Ihre Unfallversicherung Sie im Regen stehen lässt – obwohl Sie überzeugt sind, im Recht zu sein? Genau dann lohnt sich ein starker Partner an Ihrer Seite. Ihre körperlichen Beschwerden können wir leider nicht lindern, Sie aber hinsichtlich der rechtlichen Strapazen bestmöglich unterstützen. Wir, Mag. Martin Trefalt und MMag. Johannes Walch, haben uns auf Versicherungsrecht spezialisiert und prüfen Ihren Fall genau. Häufig konnten wir eine deutlich höhere Versicherungsleistung, als außergerichtlich angeboten, bei Gericht durchsetzen. Ob außergerichtlich oder vor Gericht: Wir setzen uns für Sie ein, damit Sie bekommen, was Ihnen zusteht.
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Hinweis: Dieser Artikel hilft bei der ersten Orientierung, kann eine persönliche Rechtsberatung aber natürlich nicht ersetzen.
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