Familienrecht Anwalt in Feldkirch (Vorarlberg):

Beratung & Vertretung

Trennung, Scheidung, Obsorge, Unterhalt oder Vermögensaufteilung – familienrechtliche Konflikte greifen tief in den Alltag ein. Wir ordnen Ihre Situation rechtlich ein, zeigen Ihnen realistische Optionen und setzen die nächsten Schritte konsequent um.

Als Rechtsanwaltskanzlei in Feldkirch vertreten wir Mandant:innen in ganz Vorarlberg und darüber hinaus vor österreichischen Gerichten.

Jetzt kontaktieren

  • Scheidung & Trennung – einvernehmlich oder strittig
  • Obsorge & Kontaktrecht für gemeinsame Kinder
  • Kindes- & Ehegattenunterhalt
  • Vermögensaufteilung & Ehewohnung
  • Ehevertrag & Partnerschaftsvereinbarung

Wann ein Anwalt im Familienrecht sinnvoll ist

Familienrechtliche Fragen entstehen selten zum günstigen Zeitpunkt. Oft stehen gleichzeitig Emotionen, Zeitdruck und finanzielle Unsicherheit im Raum. Anwaltliche Unterstützung schafft Struktur – gerade dann, wenn vieles gleichzeitig offen ist.

Typische Situationen, in denen wir gefragt werden

Eine Trennung oder Scheidung steht bevor oder läuft bereits.

Obsorge oder Kontaktrecht für gemeinsame Kinder sind ungeklärt.

Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt ist strittig oder wird nicht geleistet.

Eheliche Ersparnisse, Ehewohnung oder Schulden müssen aufgeteilt werden.

Eine klare Kommunikation mit der Gegenseite soll über die Kanzlei laufen – um Eskalation zu vermeiden.

Entscheidend ist, was sich nachweisen lässt, welche Fristen laufen und welches Vorgehen zur Ausgangslage passt.

Unsere Leistungen im Familienrecht

Wir beraten, verhandeln und vertreten – je nachdem, was Ihre Situation erfordert. Ziel ist immer eine Lösung, die rechtlich belastbar und praktisch umsetzbar ist.

Scheidung & Trennung (einvernehmlich oder strittig)

Ob einvernehmliche Scheidung mit Scheidungsfolgenvereinbarung oder streitiges Verfahren per Scheidungsklage: Wir klären mit Ihnen die Ausgangslage, entwickeln eine Verhandlungsposition und begleiten den gesamten Ablauf – von der Vorbereitung bis zum Gerichtsbeschluss oder Urteil.

Unterhalt (Kinder- und Ehegattenunterhalt)

Wir prüfen Anspruchsgrundlagen, Bemessungsgrundlagen und Durchsetzbarkeit. Welche Einkommensnachweise relevant sind, wie Betreuungsleistungen berücksichtigt werden und welche Unterhaltsform im konkreten Fall greift – das klären wir im Erstgespräch.

Obsorge & Kontaktrecht

Obsorge umfasst die rechtliche Verantwortung für Pflege, Erziehung und Vertretung eines Kindes. Kontaktrecht regelt den persönlichen Umgang. Wir erarbeiten tragfähige Regelungen, die das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen – deeskalierend, wo möglich, mit klarer Position, wo nötig.

Vermögensaufteilung & Ehewohnung

Eheliches Gebrauchsvermögen, Ersparnisse, Schulden und die Ehewohnung sind nach einer Scheidung aufzuteilen. Wichtig: Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Scheidung gestellt werden. Wir sichern Nachweise, dokumentieren Vermögenswerte und entwickeln realistische Szenarien. Schnittstellen zu Vertragsrecht oder Erbrecht berücksichtigen wir dabei.

Ehevertrag & Partnerschaftsvereinbarung (präventiv)

Klare Regeln vor oder während der Ehe können spätere Konflikte erheblich entschärfen. Wir gestalten Eheverträge so, dass sie rechtlich wirksam sind – einschließlich der notwendigen Formvorschriften – und erklären Ihnen die Folgen jeder Regelung.

So gehen wir vor: Struktur statt Unsicherheit

01

Erste Einordnung & Zieldefinition

Wir verschaffen uns einen Überblick über Ihre Situation und definieren gemeinsam das Ziel: Geht es um eine Regelung, um Schutz oder um die Durchsetzung eines Anspruchs? Sie erfahren, was realistisch ist – und was nicht.

02

Fakten, Unterlagen, Nachweise

Wir klären, welche Dokumente entscheidend sind: Einkommensnachweise, bestehende Vereinbarungen, Korrespondenz, Nachweise zur Betreuungssituation. Eine saubere Unterlagenbasis stärkt jede Position.

03

Strategie – verhandeln oder Verfahren führen

Auf Grundlage von Beweislage, Konfliktniveau, Zeitfaktor und Kostenrahmen empfehlen wir den sinnvollsten Weg: außergerichtliche Einigung oder gerichtliches Verfahren.

04

Umsetzung – Vereinbarung, Antrag, Vertretung

Sie können klare Kommunikation, Fristenmanagement und konsequentes Handeln erwarten. Wir informieren Sie über jeden Schritt, bevor wir ihn setzen.

Kosten & Transparenz

Die Kosten hängen von Umfang, Streitwert und Verfahrensweg ab. Pauschale Angaben wären unseriös. Was wir zusagen: Im Erstgespräch besprechen wir das geplante Vorgehen, die wichtigsten Kostentreiber und welche nächsten Schritte wirtschaftlich sinnvoll sind. So treffen Sie fundierte Entscheidungen – auch über die Kosten.

Häufige Fragen

Wie schnell sollte ich nach einer Trennung anwaltliche Hilfe holen?
Möglichst früh. Viele Weichen – etwa zur Wohnsituation, Betreuung der Kinder oder Unterhaltssicherung – werden in den ersten Wochen gestellt. Eine frühe Einordnung verhindert, dass Fristen versäumt oder Fakten geschaffen werden, die sich schwer korrigieren lassen.
Was ist der Unterschied zwischen einvernehmlicher und strittiger Scheidung?
Bei der einvernehmlichen Scheidung stellen beide Ehegatten gemeinsam einen Antrag und legen eine Scheidungsfolgenvereinbarung vor – zu Unterhalt, Obsorge, Kontakt, Vermögensaufteilung und Ehewohnung. Bei der strittigen Scheidung wird eine Scheidungsklage eingebracht; das Gericht entscheidet per Urteil. Die Folgen (Unterhalt, Aufteilung) werden oft in gesonderten nachgelagerten Verfahren geklärt.
Welche Unterlagen sind für Unterhalt und Obsorge besonders wichtig?
Für Unterhaltsfragen: Einkommensnachweise, Steuerbescheide, Nachweise zu Sonderbedürfnissen der Kinder. Für Obsorge und Kontaktrecht: Dokumentation der bisherigen Betreuungssituation, relevante Korrespondenz und – falls vorhanden – bestehende Vereinbarungen.
Können wir eine Lösung ohne Gerichtsverfahren erreichen?
In vielen Fällen ja. Außergerichtliche Einigungen sind oft schneller, kostengünstiger und weniger belastend. Voraussetzung ist, dass beide Seiten verhandlungsbereit sind. Wo das nicht der Fall ist, setzen wir die nächsten Schritte konsequent vor Gericht.
Wie läuft die Kommunikation mit der Gegenseite über die Kanzlei?
Sobald Sie uns beauftragen, übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit der Gegenseite oder deren Anwalt. Das entlastet Sie und sorgt dafür, dass Inhalte präzise, sachlich und strategisch formuliert werden.
Vertreten Sie Mandant:innen nur in Feldkirch und Vorarlberg?
Nein. Unsere Kanzlei sitzt in Feldkirch, wir vertreten Mandant:innen aber vor Gerichten in ganz Österreich.

Warum Trefalt & Walch bei familienrechtlichen Konflikten

Familienrechtliche Auseinandersetzungen brauchen keine Lautstärke, sondern Substanz. Was unsere Mandant:innen an der Zusammenarbeit schätzen:

Klare Einordnung statt Ungewissheit

Sie erfahren früh, welche Optionen realistisch sind – und welche nicht.

Strukturierte Beweis- und Unterlagenlogik

Fristen, Nachweise und Dokumente werden systematisch aufbereitet.

Fair im Ton, konsequent in der Sache

Respekt gegenüber allen Beteiligten – klare Kante bei ungerechtfertigten Forderungen.

Diskrete, verlässliche Zusammenarbeit

Erreichbar, vorbereitet, terminsicher.

Anschlussfähigkeit

Bei Schnittstellen zu Zivilrecht, Erbrecht oder steuerlichen Fragen greifen wir auf ein Netzwerk aus Sachverständigen und Fachleuten zurück.

Familienrecht in Vorarlberg: Lokaler Bezug & Zuständigkeiten

Unsere Kanzlei liegt in Feldkirch – regionale Wege, Abläufe und Anlaufstellen sind uns vertraut. Zuständiges Gericht für familienrechtliche Angelegenheiten im Bezirk ist in der Regel das Bezirksgericht.

Bei Obsorgeverfahren kann die Kinder- und Jugendhilfe der Bezirkshauptmannschaft eingebunden werden; ebenso kommen je nach Fall Familiengerichtshilfe, Mediation oder Sachverständige zum Einsatz.

  • Bezirksgericht Feldkirch – familien- und scheidungsrechtliche Verfahren
  • Kinder- und Jugendhilfe der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch
  • Familiengerichtshilfe, Mediation & Sachverständige bei Bedarf
  • Vertretung im gesamten Bundesland Vorarlberg und österreichweit

Kontakt & nächster Schritt

Schildern Sie uns kurz Ihre Ausgangslage und was Sie erreichen möchten. Wir sagen Ihnen, welche Schritte sinnvoll sind und welche Unterlagen wir für eine erste Einschätzung benötigen. Die Rückmeldung erfolgt nach Verfügbarkeit – in der Regel zeitnah.

Telefon

+43 5522 24500

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