Scheidungsanwalt in Feldkirch (Vorarlberg):

Scheidungsrecht mit Klarheit, Struktur und Strategie

Eine Scheidung verändert vieles – finanziell, familiär und persönlich. Entscheidend ist, dass Sie früh einen klaren Überblick über Ihre Rechte, Pflichten und Handlungsoptionen bekommen.

Trefalt & Walch Rechtsanwälte in Feldkirch begleiten Sie durch das gesamte Scheidungsverfahren: von der ersten Einordnung Ihrer Situation über Verhandlung und Vereinbarungsentwurf bis zur gerichtlichen Vertretung. Ob Unterhalt, Obsorge, Vermögensaufteilung oder Ehewohnung: Wir ordnen die Lage ein, sichern relevante Fakten und entwickeln eine Strategie, die zu Ihrer Situation passt. Einvernehmlich, wenn möglich. Konsequent, wenn nötig.

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  • Rechtliche Einordnung Ihrer Situation und realistische Einschätzung der Optionen
  • Einen strukturierten Fahrplan: Schritte, Unterlagen, Fristen
  • Entwurf und Verhandlung von Vereinbarungen (Scheidungsfolgenvereinbarung, Obsorge, Unterhalt)
  • Gerichtliche Vertretung, wenn keine außergerichtliche Lösung tragfähig ist

Auf einen Blick: Wann ein Anwalt im Scheidungsrecht besonders wichtig ist

Nicht jede Trennung erfordert sofort anwaltliche Vertretung. In vielen Fällen ist sie aber der entscheidende Unterschied zwischen einer tragfähigen Lösung und einer, die Sie langfristig belastet.

Typische Situationen

Minderjährige Kinder

Obsorge, Kontaktrecht und Kindesunterhalt müssen geregelt werden. Vor einer einvernehmlichen Scheidung ist zudem eine verpflichtende Elternberatung (§ 95 Abs. 1a AußStrG) nachzuweisen.

Streit über Unterhalt

Ehegatten- oder Kindesunterhalt hängt von Einkommen, Betreuungsleistung und Sonderbedarf ab – unvollständige Nachweise führen häufig zu Fehlentscheidungen.

Vermögen und Schulden

Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, gemeinsame Kredite und Sparguthaben erfordern eine saubere Dokumentation und Bewertung.

Ehewohnung und Hausrat

Wer bleibt, wer geht, welche Nutzungsregelung greift – das braucht klare Vereinbarungen oder gerichtliche Klärung.

Gewalt oder akuter Schutzbedarf

Einstweilige Verfügungen und Schutzmaßnahmen müssen schnell und rechtssicher beantragt werden.

Internationale Bezüge

Unterschiedliche Wohnsitze oder Staatsangehörigkeiten werfen Zuständigkeits- und Rechtsanwendungsfragen auf.

Was Sie von uns bekommen

  • Rechtliche Einordnung Ihrer Situation und realistische Einschätzung der Optionen
  • Einen strukturierten Fahrplan: Schritte, Unterlagen, Fristen
  • Entwurf und Verhandlung von Vereinbarungen (Scheidungsfolgenvereinbarung, Obsorge, Unterhalt)
  • Gerichtliche Vertretung, wenn keine außergerichtliche Lösung tragfähig ist

Einvernehmliche oder strittige Scheidung: Was ist der Unterschied – und was bedeutet das für Ihre Strategie?

Die Frage, ob eine Scheidung einvernehmlich oder strittig abläuft, bestimmt Kosten, Dauer und Handlungsspielraum. Beide Wege haben klare Voraussetzungen – und beide erfordern eine durchdachte Vorbereitung.

Einvernehmliche Scheidung

Eine einvernehmliche Scheidung nach § 55a EheG setzt voraus, dass die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens sechs Monaten aufgehoben ist, beide Seiten die unheilbare Zerrüttung anerkennen und sich über die wesentlichen Scheidungsfolgen einigen. Diese Einigung wird in einer schriftlichen Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten, die Regelungen zu Kindern (Obsorge, Kontaktrecht, Unterhalt), Ehegattenunterhalt und Vermögensaufteilung umfasst.

Der Vorteil: planbare Abläufe, geringere Gerichtsgebühren und in der Regel ein einziger Verhandlungstermin. Entscheidend ist, dass die Vereinbarung vollständig und rechtlich belastbar formuliert wird – Lücken rächen sich später.

Strittige Scheidung

Wenn keine Einigung möglich ist, führt der Weg über eine Scheidungsklage beim Bezirksgericht. Häufigste Grundlage ist die Verschuldensscheidung nach § 49 EheG: Eine schwere Eheverfehlung muss die Ehe schuldhaft so tief zerrüttet haben, dass eine Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft nicht mehr erwartet werden kann. Alternativ ist nach drei Jahren Trennung eine Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft (§ 55 EheG) möglich.

Was dann zählt: Belege, Timing und eine gerichtsfeste Argumentation. Wir sichern Ihre Position, begrenzen Risiken und setzen die notwendigen Verfahrensschritte konsequent.

So läuft ein Scheidungsverfahren in Österreich typischerweise ab

Ablauf in 5 Schritten

01

Erstes Lagebild

Wir erfassen Ihre Trennungssituation – Kinder, Vermögen, Wohnsituation, Dringlichkeiten – und ordnen sie rechtlich ein.

02

Unterlagen und Fakten klären

Einkommensnachweise, Vermögensstände, Kreditverträge, Betreuungssituation – alles, was für Unterhalt, Aufteilung und Obsorge relevant ist.

03

Verhandlung und Vereinbarung

Wenn eine Einigung möglich ist, entwerfen wir die Scheidungsfolgenvereinbarung und verhandeln offene Punkte mit der Gegenseite.

04

Einbringung beim Gericht

Gemeinsamer Antrag (einvernehmlich) oder Scheidungsklage (strittig), inklusive aller erforderlichen Unterlagen und Anträge.

05

Beschluss oder Urteil und Umsetzung

Nach der gerichtlichen Entscheidung begleiten wir die Umsetzung – Zahlungen, Übergaben, grundbücherliche Durchführung, nötige Anpassungen.

Zuständigkeit und Ort

Zuständig ist grundsätzlich das Bezirksgericht am letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten. Für Mandanten im Raum Feldkirch ist das häufig das Bezirksgericht Feldkirch. Wir vertreten Sie in Vorarlberg und bei Bedarf vor Gerichten in ganz Österreich.

Unterlagen und Vorbereitung: Was Sie zum Erstgespräch sinnvollerweise mitbringen

Je besser die Unterlagen vorbereitet sind, desto schneller können wir Ihre Situation einordnen und einen konkreten Fahrplan entwickeln. Vollständigkeit spart Zeit – und damit Kosten.

Dokumenten-Checkliste

  • Personaldokumente und Heiratsurkunde
  • Meldebestätigungen (wenn Wohnsitze relevant sind)
  • Einkommensnachweise: Lohnzettel, Jahreslohnzettel, Steuerbescheide, bei Selbstständigen Jahresabschlüsse
  • Übersicht über Vermögen und Schulden: Kontoauszüge, Sparverträge, Kreditverträge, Leasingvereinbarungen
  • Unterlagen zu Immobilien: Grundbuchauszug, Kreditvertrag, Bewertungsunterlagen
  • Unternehmensunterlagen (falls ein Unternehmen oder Unternehmensanteile betroffen sind)
  • Kinderbezogene Unterlagen: aktuelles Betreuungsmodell, laufende Kosten, besondere Bedürfnisse

Vorbereitung in 3 Fragen

Was ist kurzfristig dringend? Wohnsituation, finanzielle Absicherung, Kinderbetreuung?

Welche Lösung wäre tragfähig – und was ist nicht verhandelbar?

Was lässt sich belegen? Einkommen, Vermögensverschiebungen, Betreuungsleistungen, Vereinbarungen?

Kosten: Womit Sie bei Scheidung und anwaltlicher Vertretung rechnen sollten

Pauschale Kostenangaben sind im Scheidungsrecht wenig hilfreich – die tatsächlichen Kosten hängen stark vom Einzelfall ab. Was wir Ihnen bieten: Transparenz von Anfang an.

Wovon Kosten typischerweise abhängen

Art der Scheidung

Bei einer einvernehmlichen Scheidung fallen Gerichtsgebühren von derzeit 768 € an (Antrag 384 € + Vergleich 384 €). Bei Immobilienregelungen beträgt die Vergleichsgebühr 576 €. Eine strittige Scheidung beginnt mit 410 € Klagegebühr – der Gesamtaufwand ist hier deutlich höher.

Umfang der Streitpunkte

Jede zusätzliche Frage – Obsorge, Unterhalt, Vermögensaufteilung, Schuldenregelung – erhöht den Beratungs- und Verhandlungsaufwand.

Verfahrensverlauf

Ein Vergleich erfordert weniger Aufwand als ein mehrstufiges Gerichtsverfahren mit Beweisaufnahme und Sachverständigengutachten.

Transparenzprinzip

Wir besprechen den voraussichtlichen Kostenrahmen mit Ihnen, bevor wir tätig werden. Sie wissen vorab, wie abgerechnet wird und welchen Aufwand bestimmte Schritte erfordern. Eine strukturierte Vorbereitung Ihrerseits – insbesondere vollständige Unterlagen – reduziert den Aufwand spürbar.

Häufige Streitfelder im Scheidungsrecht – und was in der Praxis entscheidend ist

Kinder: Obsorge, Kontaktrecht

Nach einer Trennung bleibt die gemeinsame Obsorge grundsätzlich aufrecht (§ 179 ABGB). Entscheidend ist, in wessen Haushalt das Kind hauptsächlich betreut wird – und wie das Kontaktrecht ausgestaltet wird. Gerichte orientieren sich am Kindeswohl: Alltagstauglichkeit, Stabilität und die Bereitschaft beider Eltern zur Kooperation stehen im Mittelpunkt. Wir helfen Ihnen, ein praktikables Betreuungsmodell zu entwickeln und durchzusetzen.

Unterhalt (Kind und Ehegatte)

Kindesunterhalt wird in Österreich anhand von Prozentsätzen des Nettoeinkommens und altersabhängigen Regelbedarfssätzen berechnet. Ehegattenunterhalt hängt von der Scheidungsart, dem Verschuldensausspruch und der wirtschaftlichen Situation beider Seiten ab. Typische Fehler: unvollständige Einkommensdarstellung, fehlende Nachweise oder vorschnelle Vereinbarungen ohne Gesamtüberblick. Wir prüfen die Zahlen und sichern Ihre Ansprüche mit belastbaren Nachweisen ab. Ein Verzicht auf Unterhalt kann Auswirkungen auf die Berechtigung zum Bezug von Sozialleistungen haben. Mehr dazu: Familienrecht Anwalt

Vermögensaufteilung und Ehewohnung

Aufgeteilt werden eheliches Gebrauchsvermögen und eheliche Ersparnisse – nach Billigkeit, nicht nach einer starren 50/50-Regel. Eingebrachtes Vermögen, Erbschaften und Schenkungen Dritter sind grundsätzlich ausgenommen. Entscheidend sind Stichtage, vollständige Dokumentation und eine saubere Abgrenzung. Bei Immobilien und Unternehmensanteilen ist häufig eine fachkundige Bewertung notwendig. Wir koordinieren die Aufbereitung und – falls nötig – die Einbindung von Sachverständigen.

Unsere Arbeitsweise als Scheidungsanwälte: strukturiert, beweisorientiert, verhandlungsstark

So schaffen wir Klarheit

Wir ordnen den Sachverhalt, setzen Prioritäten und benennen Risiken offen. Unterlagen und Belege werden systematisch aufbereitet – damit Ihre Position auf nachweisbaren Fakten steht, nicht auf Behauptungen.

So sichern wir Ihre Position

Wir entwickeln eine Verhandlungsstrategie mit klarer Kommunikationslinie: sachlich, aber bestimmt. Wenn eine außergerichtliche Lösung tragfähig ist, verhandeln wir sie. Wenn nicht, setzen wir die nächsten Schritte konsequent – bis zur gerichtlichen Entscheidung.

FAQ zum Scheidungsrecht (Österreich)

Brauche ich für eine einvernehmliche Scheidung einen Anwalt?
Gesetzlich vorgeschrieben ist anwaltliche Vertretung bei der einvernehmlichen Scheidung nicht. In der Praxis ist sie aber immer dann sinnvoll, wenn Kinder, Vermögenswerte oder Unterhaltsansprüche im Raum stehen. Ein Anwalt prüft die Scheidungsfolgenvereinbarung auf Lücken, Risiken und wirtschaftliche Tragfähigkeit – und verhindert Regelungen, die später nicht mehr korrigiert werden können.
Wie lange dauert eine Scheidung?
Eine einvernehmliche Scheidung ist oft in einem Verhandlungstermin abgeschlossen – die Dauer hängt von der Terminlage des Gerichts und der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen ab. Strittige Verfahren dauern länger: Beweisaufnahme, mehrere Verhandlungstermine und mögliche Rechtsmittel bestimmen den Zeitrahmen. Planbare Schritte statt vager Zeitversprechen – das ist unser Ansatz.
Was passiert, wenn der andere nicht kooperiert?
Dann stehen Ihnen mehrere Wege offen: gezielte Verhandlung mit klarer Fristsetzung, Anträge auf einstweilige Maßnahmen (etwa zur Regelung der Wohnsituation, Bewilligung des vorläufigen Auszuges aus der Ehewohnung oder finanzieller Absicherung) und – wenn nötig – die Durchsetzung Ihrer Ansprüche im streitigen Gerichtsverfahren.
Was sollte ich direkt nach der Trennung vermeiden?
Treffen Sie keine übereilten Vereinbarungen, bevor Sie sich einen Gesamtüberblick verschafft haben. Sichern Sie wichtige Unterlagen (Einkommensnachweise, Kontoauszüge, Verträge). Halten Sie die Kommunikation mit der Gegenseite sachlich und vermeiden Sie Schritte, die Ihre rechtliche Position schwächen könnten. Im Zweifel: erst beraten lassen, dann handeln.

Region und Zuständigkeit: Feldkirch, Vorarlberg und Vertretung vor österreichischen Gerichten

Unsere Kanzlei hat ihren Sitz in Feldkirch. Wir vertreten Mandanten in Scheidungsverfahren in ganz Vorarlberg – im Raum Feldkirch, Bludenz, Dornbirn und darüber hinaus. Je nach Fallkonstellation übernehmen wir auch Mandate vor Gerichten in anderen Bundesländern. Im Erstgespräch klären wir die Zuständigkeit und die weiteren Schritte für Ihren konkreten Fall.

Kurzprofil Kanzlei und Vertrauenssignale

Warum Mandant:innen uns beauftragen

Spezialisierte Fallarbeit

Wir konzentrieren uns auf die Rechtsgebiete, in denen wir vertiefte Erfahrung haben – und bearbeiten Mandate mit der entsprechenden Sorgfalt.

Klare Risiko- und Kostenkommunikation

Sie wissen vorab, woran Sie sind – rechtlich und finanziell.

Diskretion und verlässliche Umsetzung

Vereinbarte Schritte setzen wir termintreu um. Was wir zusagen, halten wir ein.

Kontakt & nächster Schritt

Schildern Sie uns kurz Ihre Ausgangslage und was Sie erreichen möchten. Wir sagen Ihnen, welche Schritte sinnvoll sind und welche Unterlagen wir für eine erste Einschätzung benötigen. Die Rückmeldung erfolgt nach Verfügbarkeit – in der Regel zeitnah.

Telefon

+43 5522 24500

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