Körperverletzung – allein das Wort löst schon viele Gefühle aus: Angst, Unsicherheit, oder vielleicht die Frage, wie es in solch einer Lage weitergeht. Ob als Betroffener oder Beschuldigte*r – schnell wird klar, dass die rechtlichen Folgen in Österreich nicht nur vielschichtig, sondern oft alles andere als leicht zu durchschauen sind.
Vielleicht haben Sie sich schon mal gefragt: Was gilt eigentlich als Körperverletzung? Wann drohen hohe Strafen – und wie sieht effektiver Schutz für Opfer wirklich aus? In diesem Beitrag finden Sie Antworten, die Klarheit schaffen. Wir nehmen Sie an die Hand, beleuchten die wichtigsten Körperverletzungsarten vom blauen Fleck bis hin zu lebensverändernden Fällen, geben Einblick in Strafrahmen und Schadenersatz und teilen Tipps, wie Sie Ihre Rechte – ganz gleich auf welcher Seite – aktiv vertreten können.
- Das Wichtigste in Kürze
- Was gilt als Körperverletzung? Definition und Formen
- Strafrahmen: Welche Strafen drohen bei Körperverletzung?
- Unterscheidung: Vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln
- Zivilrechtliche Ansprüche: Schadenersatz & Schmerzensgeld
- Strafprozess & Anzeige: Wie läuft das Verfahren ab?
- Verjährung bei Körperverletzung: Fristen und Ausnahmen
- Praktische Fallbeispiele: Was bedeutet das in der Praxis?
- Wann sollten Sie einen Anwalt einschalten?
- Fazit: Ihre Rechte und nächsten Schritte
- Jetzt rechtliche Beratung sichern – Ihr Recht auf erfahrene Unterstützung!
Das Wichtigste in Kürze
- Österreichs Strafrecht macht klare Unterschiede: Art und Schwere der Verletzung, Handlungsunwert und die Folgen bestimmen die Strafe.
- Das Strafmaß reicht von straffrei bis zu 15 Jahren Haft – je nach Vorsatz des Täters und Folgen der Tat.
- Auch seelische Verletzungen können bestraft werden, geringfügige Beeinträchtigungen wie „blaue Flecken“ können in Einzelfällen straffrei sein.
- Opfer dürfen im Strafprozess auch direkt Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld fordern.
- Die wichtigsten Verjährungs-Fristen: 3 Jahre bei leichten, 5 Jahre bei schweren Fällen. Es gibt aber Ausnahmen, besonders bei sehr schweren Delikten.
Was gilt als Körperverletzung? Definition und Formen
Ein Moment der Unachtsamkeit, ein Streit, eine unüberlegte Handlung – Körperverletzung hat viele Gesichter. Immer dann, wenn jemand die körperliche Unversehrtheit oder die Gesundheit einer anderen Person beeinträchtigt, spricht man im Gesetz davon. Übrigens: Auch psychische Beeinträchtigungen stellen eine Körperverletzung dar, wenn sie Krankheitswert erreichen.
Nach dem österreichischen Strafgesetzbuch (§§ 83–88 StGB) gibt es mehrere Hauptformen:
- (Leichte) Körperverletzung (§83): Kommt häufig vor, etwa bei Prellungen, kleineren Platzwunden oder Blutergüssen.
- Schwere Körperverletzung (§84): Darunter fallen Taten, die eine mehr als 24 Tage dauernde Seite 4 von 13 Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeiten zur Folge haben oder eine Verletzung bereits an sich schwer ist.
- Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen (§85): Zu denken ist etwa an den Verlust von Sinnesorganen oder Gliedmaßen sowie erhebliche Verstümmelungen oder auffallende Verunstaltungen.
- Körperverletzung mit tödlichem Ausgang (§86): Die schwerste Folge: Das Opfer überlebt die Verletzung nicht.
- Absichtlich schwere Körperverletzung (§87): Dem Täter kam es geradezu darauf an, schwere Schäden zu verursachen.
- Fahrlässige Körperverletzung (§88): Entsteht durch Unachtsamkeit, wie es oft bei Autounfällen geschieht.
Tipp: Nicht jede Schramme ist gleich eine Straftat. Nur geringfügige Beeinträchtigungen, die lediglich vorübergehend für Unbehagen sorgen oder das Abschneiden von Haaren, ist oft nicht strafbar. Kurzfristige, ganz leichte Spuren lassen das Strafrecht meist außen vor. Kontaktieren Sie jetzt Ihren Anwalt für Strafrecht.
Strafrahmen: Welche Strafen drohen bei Körperverletzung?
Welche Höchststrafen sieht das Österreichische Strafgesetzbuch vor? Das hängt davon ab, wie schwer das Opfer verletzt wurde und wie schwerwiegend die Schuld des Täters war. Damit Sie einen schnellen Überblick bekommen, hier die relevanten Strafdrohungen:
Delikt | Freiheitsstrafe | Geldstrafe | Besonderheiten |
---|---|---|---|
Leichte Körperverletzung (§83 Abs 1 & 2) | bis zu 1 Jahr | bis zu 720 Tagessätze | – |
Schwere Körperverletzung (§84 Abs 4) | bis zu 5 Jahre | – | Berufsunfähigkeit >24 Tage, dauerhafte Schäden |
Schwere Dauerfolgen (§85 Abs 2) | bis zu 10 Jahre | – | z.B. Verlust von Sinnesorganen |
Tödlicher Ausgang/absichtlich schwere KV (§86/87) | bis zu 15 Jahre | – | besonders schwere Fälle |
Fahrlässige Körperverletzung (§88) | bis zu 3 Jahre | unter Umständen straffrei | abhängig von Grad & Ausgang |
Körperverletzung an schutzwürdigen Berufsgruppen | bis zu 2 Jahre | – | Kontrolleure, Rettungspersonal etc. |
Beachten Sie: Gerichte schauen auch immer darauf, wie die eigene Vorgeschichte aussieht, ob Reue gezeigt wird oder vielleicht sogar Notwehr mit im Spiel war. Das alles kann das Strafmaß sowohl nach oben als auch nach unten verschieben. Mit der richtigen Verteidigungsstrategie gelingt es uns häufig, einen niedrigeren Strafrahmen zu erwirken.
Unterscheidung: Vorsätzliches, fahrlässiges oder gar straffreies Handeln
Ob jemand absichtlich oder „nur aus Versehen“ handelt, entscheidet nicht selten über die Höhe einer Strafe. Wer gezielt verletzen möchte – also mit absichtlichem Vorsatz – muss mit deutlich härteren Strafen rechnen. Wer hingegen durch eine Unachtsamkeit, also nicht vorsätzlich, einen anderen am Körper verletzt, kommt in der Regel etwas glimpflicher davon.
Fälle unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze: Eine kleine Hautrötung, die in wenigen Stunden vergeht, oder ein fast unsichtbarer blauer Fleck – derartige Symptome werden oft nicht als Körperverletzung qualifiziert.
Wichtig: Psychische Gewalt verdient Aufmerksamkeit. Wenn ständiges Mobbing, Drohungen oder Stalking nachweislich die Gesundheit schädigen, greift ebenfalls das Gesetz – auch wenn keine sichtbaren Verletzungen vorliegen.
Zivilrechtliche Ansprüche: Schadenersatz & Schmerzensgeld
Körperverletzung trifft meist nicht nur physisch, sondern reißt auch in den Alltag und die Finanzen spürbare Lücken. Gerade deshalb stehen Opfern verschiedene Ansprüche zu, die Sie im Strafverfahren direkt geltend machen können – oft in einer besonders belastenden Zeit.
- Schadenersatz:
- Kosten für Heilung und Arztbesuche
- Verdienstausfall – wer nicht arbeiten kann, verliert oft Einkommen
- Umbaukosten, z. B. für barrierefreie Wohnungen oder Fahrzeuge
- Pflege, Betreuung und Unterstützung
- Fahrt- und Reisekosten, etwa zu Spezialkliniken oder Therapien
- Schmerzensgeld:
- Entschädigt für erlittene körperliche und psychische Schmerzen
- Auch Traumata und gravierende seelische Störungen werden berücksichtigt
- Wer wie viel bekommt, hängt ab von Dauer und Stärke der Schmerzen
Gut zu wissen: Viele Ansprüche lassen sich direkt im Strafprozess als Privatbeteiligter einbringen – ein Weg, um schneller zu einer Lösung zu kommen. Reicht das trotzdem nicht aus, gibt es immer noch die Möglichkeit, später zivilrechtlich zu klagen.
Ablauf des Strafverfahren: Wie läuft das Verfahren ab?
Körperverletzungsdelikte sind Offizialdelikte. Hier muss die Staatsanwaltschaft handeln, sobald sie von der Tat erfährt – egal, ob betroffene Personen Anzeige erstatten. Gewisse Berufsgruppen (zB Seite 10 von 13 Ärzte, Richter) unterliegen einer Anzeigepflicht. Wenn diese Berufsgruppen Kenntnis von Körperverletzungen erlangen, müssen Sie Anzeige erstatten.
- Anzeige/Strafantrag (bei Antragsdelikt) oder behördliche Ermittlungen
- Polizei ermittelt nimmt Beweise auf, zum Beispiel Atteste, Gutachten, Zeugenvernehmungen
- Anklage durch die Staatsanwaltschaft – nach umfassender Sachverhaltsermittlung
- Gerichtsverfahren – das Opfer kann als Privatbeteiligter auftreten
- Urteil – über das Strafmaß oder einen Freispruch sowie allfällige zivilrechtliche Ansprüche wird entschieden
Gerade für Opfer ist es sinnvoll, frühzeitig alle Unterlagen wie Atteste, Fotos oder Zeugenaussagen zu sammeln. Diese können im Prozess den entscheidenden Ausschlag geben.
Verjährung bei Körperverletzung: Fristen und Ausnahmen
- Leichte Körperverletzung: 3 Jahre
- Schwere Körperverletzung: 5 Jahre
- Mit Todesfolge: keine Verjährung
Was viele nicht wissen: Läuft die Zeit ab, darf niemand mehr wegen der Sache verurteilt werden. Wer als Beschuldigter ins Visier gerät, sollte das unbedingt im Auge behalten.
Praktische Fallbeispiele: Was bedeutet das in der Praxis?
Beispiel 1:
Bei einer hitzigen Schlägerei landet ein Faustschlag voll auf dem Nasenbein. Das Resultat: Bruch und vier Wochen Arbeitsunfähigkeit. In solchen Situationen liegt schon schwere Körperverletzung vor, das Strafmaß beträgt bis zu 5 Jahre Haft.
Beispiel 2:
Nach einem Verkehrsunfall hat eine Person Prellungen und Blutergüsse. Handelt der Täter nicht grob fahrlässig, ist sein Verhalten straffrei. Das wird als fahrlässige, einfache Körperverletzung gewertet und zählt zum Antragsdelikt – mit deutlich milderer Strafe.
Beispiel 3:
Eine Pflegekraft hilft im Krankenhaus, als sie plötzlich von einem Patienten gebissen wird, wodurch diese eine Wunde erlitt. Für solche Angriffe auf schutzwürdige Berufsgruppen gibt es strengere Strafen – die Freiheitsstrafe kann hier bis zu zwei Jahre dauern.
Beispiel 4:
Wer als Schüler dauerhaft gemobbt wird und schließlich wegen einer Depression ärztlich behandelt werden muss, erlebt eine Form der Körperverletzung, die oft unterschätzt wird. Sind die gesundheitlichen Folgen nachweisbar, stehen zivilrechtliche Ansprüche offen.
Wann sollten Sie einen Anwalt einschalten?
Egal, ob Sie selbst betroffen oder beschuldigt sind: Ein Rechtsstreit fühlt sich selten angenehm an. Deshalb ist frühzeitige fachkundige Unterstützung frühzeitig Gold wert. Ein erfahrener Anwalt bringt nicht nur juristisches Know-how, sondern verschafft Klarheit und steht Ihnen während dieser schwierigen Zeit zur Seite.
- Antworten auf alle Fragen rund um Ihre Rechte und Pflichten
- Ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten
- Sicherung von Beweisen, damit kein Detail verloren geht
- Starke Vertretung vor Gericht – im Straf- und Zivilprozess
- Schutz vor überzogenen oder unfairen Forderungen
- Strategisches, ruhiges Vorgehen – selbst, wenn die Lage nervenaufreibend ist
Gerade wenn es richtig ernst wird – etwa bei bleibenden Schäden, komplizierten Gutachten oder Unsicherheiten bezüglich Fristen und Ansprüchen – zahlt sich juristische Beratung auf jeden Fall aus.
Fazit: Ihre Rechte und nächsten Schritte
Die Strafe bei Körperverletzung in Österreich hängt von vielen Details ab. Egal, wie Ihre Situation aussieht: Die Art der Verletzung, der Gedanke dahinter und die Folgen für das Opfer – alles zählt. Neben der Strafe stehen im Ernstfall auch finanzielle Entschädigungen für Opfer im Mittelpunkt, und oft lassen sich Ansprüche schon im Strafprozess verfolgen.
Informieren Sie sich frühzeitig, lassen Sie sich beraten und behalten Sie Ihre Rechte fest im Blick. Wer vorbereitet ist, hat stets bessere Karten – ob als Opfer oder als Beschuldigter.
Jetzt rechtliche Beratung sichern – Ihr Recht auf erfahrene Unterstützung!
Sie stehen vor Fragen oder Unsicherheiten rund um Strafen bei Körperverletzung? Ob Sie selbst betroffen sind, jemandem helfen möchten oder offene Ansprüche geltend machen wollen – ein Gespräch mit den Profis der Kanzlei Trefalt und Walch Rechtsanwälte lohnt sich.
Jahrelange Erfahrung trifft hier auf Engagement und klaren Blick: Von der Anzeige, über das Verfahren bis hin zu Ihren Ansprüchen – mit dieser Unterstützung wird Ihr Recht von Anfang an in den Fokus gerückt.
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Hinweis: Dieser Blogartikel ersetzt keine persönliche Rechtsberatung. Gerade im Einzelfall ist juristischer Rat unverzichtbar.